Ihr Grundstück steht für uns Planer ganz am Beginn der Überlegungen. Noch vor dem Kauf sollten einige ganz wesentliche Fragen durch Sie als Käufer geklärt werden. Dazu sollten neben Ihrem Anwalt oder Vertragserrichter unbedingt einen Planer beiziehen. Im Rahmen eines Auftrages für die Grundlagenermittlung und eines Bebauungsvorschlages klären wir unter anderem folgende Punkte für Sie ab:
Ob Sie auf Ihrem Grundstück überhaupt bauen dürfen hängt von der Widmung ab. Erst bei einer Widmung als Bauland können Sie an eine weitere Bebauung denken. Aber auch im Grünland ist unter
Bestimmten Voraussetzungen Baumaßnahmen möglich. Wir klären für Sie die genaue Widmung, und beraten Sie über die genauen Auswirkungen. Begriffe wie maximale und minimale Baudichte,
Sanierungs- oder Aufschließungsgebiet, sowie örtliche Bebauungsvorschriften, Bebauungspläne, sowie örtliche Widmungsmaß haben schon einige Bauvorhaben schon vor jeder Planung
beendet.
Aus unserer Erfahrung ist die rechtlich gesicherte Zufahrt eines der häufigeren Probleme bei großen und kleinen Bauvorhaben. Die tatsächliche Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück täuscht oft über
die rechtliche Absicherung hinweg. Wir prüfen für Sie die Servitute und Dienstbarkeiten im Grundbuch, und klären ob Sie eine Zufahrt - auch wenn sie direkt über öffentliche Straßen erfolgt -
bewilligt bekommen. Bei einigen unsere Bauvorhaben hat die Ver- und Entsorgung des Grundstückes große Probleme oder zumindest Mehrkosten verursacht.
Sind die vorgenannten Fragen geklärt, und das Grundstück für eine geplante Bebauung geeignet, können wir einen ersten Bebauungsvorschlag erstellen. Das ist in der Regel ein Lage- und
Außenanlagenplan in dem die Situierung des Gebäudes am Grundstück, samt Nebengebäuden und Zufahrt, Ausrichtung unter Berücksichtigung der Gebäude- und Grenzabstände und der Höhensituation
vorgeschlagen wird.