Derzeit liegt leider nur ein Begutachtungsentwurf zur Grundstückswertverordnung 2016 (GrWV 2016) vor. Im GrunderwerbsteuerG hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2016 vorgesehen, dass bei unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken im Familienverband oder im Rahmen von Umgründungen bzw. bei Anteilsvereinigungen/-übertragungen der Grundstückswert anstelle des bisherigen dreifachen bzw. zweifachen Einheitswerts als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer anzusetzen ist.
Zur Ermittlung dieses Grundstückswerts gibt der Gesetzgeber drei Möglichkeiten vor:
• das pauschale Sachwertermittlungsverfahren oder
• die Wertermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels oder
• der Nachweis des Verkehrswerts des Grundstücks durch ein Immobiliensachverständigengutachten.
Wir können die Ermittlung des Grundstückswertes auch bei bebauten Grundstücken für Sie kostengünstig durchführen. Wie gehen dafür nach dem Sachwertmittlungsverfahren vor und vergleichen das Ergebnis mit dem gültigen Immobilienpreisspiegel. Da beide Varianten erlaubt sind, kann die Bewertung mit der für Sie günstigeren Form vorgenommen werden.
Die Bewertung mit einem Sachverständigengutachten ist sicherlich die teuerste Variante (ca. 1.500€) und wird von uns nur bei speziellen Fällen vorgeschlagen.
Für die Bewertung nach den beiden einfacheren Methoden kontaktieren Sie uns bitte !
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